Akkreditierungsrichtlinien der véritable-suisse

Als Veranstalter der véritable-suisse wollen wir Journalisten den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.

Besondere Akkreditierungsrichtlinien für Blogs und Social-Media-Kanäle

Food- & Weinblogger-Akkreditierung

Hinweis für Food- & Weinblogger:

  • Voraussetzung für eine Akkreditierung ist ein thematischer Bezug zur véritable-suisse. Blogs deren Hauptthema nicht Food- oder Weinbezogen ist, werden grundsätzlich nicht zugelassen.
  • Der Blog muss mindestens seit sechs Monaten bestehen und regelmäßige relevante Beiträge des anfragenden Bloggers aufweisen. Die Aktualität sowie eine gute Sichtbarkeit und eine Reichweite von mindestens 5.000 Besuchern pro Monat ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Akkreditierung.
  • Aktualität, eine gute Sichtbarkeit sowie eine entsprechende Reichweite folgender Social-Media-Kanäle mit Food- oder Weinbezug können auch zu einer erfolgreichen Akkreditierung führen:
    • Instagram: 50.000 Abonnenten
    • YouTube:   10.000 Abonnenten
    • Facebook:  5.000 Likes
  • Entsprechende Nachweise und Kennzahlen sind in Form eines Media Kits als PDF (auf Deutsch oder Englisch) bei der Akkreditierung hochzuladen. Die Kennzahlen (Unique Visitors, Page Impressions und Verweildauer jeweils für die letzten drei Monate ab Akkreditierungszeitpunkt) sollten durch einen Screenshot eines unabhängigen Tools wie zum Beispiel Google Analytics oder Statify belegt werden. Der Profilname sowie das Datum des Screenshots müssen sichtbar und erkennbar sein.
  • Es werden nur redaktionell Verantwortliche eines Blogs akkreditiert. Wir behalten uns eine Limitierung der zugelassenen Personen pro Blog vor.
  • Es werden nur Blogs ohne Verkaufskanal zugelassen.

Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinien ohne öffentliche Bekanntmachung anzupassen und bereits erteilte Akkreditierungen/Registrierungen jederzeit zu widerrufen.

Folgende Personen werden nicht akkreditiert

  • Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter
    oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
  • Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
  • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.

Akkreditierungs-Formular

Das Akkreditierungsformular ist Bestandteil der Akkreditierungsrichtlinien

Akkreditierungsrichtlinien
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